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Eine ambulante Rehabilitation ermöglicht Ihnen eine umfassende therapeuthische Versorgung in einem professionellen Umfeld, ohne dass Sie auf Ihre vertraute Umgebung verzichten müssen. Sie kommen zu Therapiebeginn zu uns ins Haus und dürfen sich nach der letzten Anwendung wieder auf Ihr Zuhause freuen.

Ein interdisziplinäres Team aus Ärzt:innen sowie Physio-, Sport- und Ergotherapeut:innen gestaltet Ihre Therapietage entsprechend ihren Bedürfnissen und Rehazielen. Wir arbeiten mit modernsten Therapie- und Diagnosegeräten und entsprechen selbstverständlich in vollem Umfang den Anforderungen, die die Kostenträger an Rehaeinrichtungen stellen. Und nicht zu vergessen: Neben wissenschaftlich fundierten Therapiekonzepten werden Einfühlungsvermögen und Herzlichkeit bei uns groß geschrieben. Denn wenn Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen, ist der erste Schritt in Richtung Wohlbefinden schon getan.

Gesetzliche Kankenkassen

... ambulanten Reha für Renter:innen, Auszubildende, Schüler:innen, Studierende, Polizist:innen sowie Angehörige der Bundeswehr.

Als Indikationen werden vom Kostenträger anerkannt: Degenerative sowie entzündungs- und stoffwechselbedingte Erkrankungen des Bewegungsapparates, angeborene Krankheiten durch Fehlbildungen, Fehlstatik oder Dysfunktion der Bewegungsorgane sowie Folgen von Verletzungen der Bewegungsorgane.

Fachärzt:innen für physikalische und rehabilitative Medizin, der Sozialdienst der Krankenhäuser sowie niedergelassene Mediziner:innen und Orthopäd:innen können für Sie eine Reha bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragen, sofern die Maßnahme erfolgversprechend ist und Sie in der Lage sind, an der Therapie teilzunehmen.

Privat

... umfangreiche Therapiemaßnahmen zur Nachsorge komplexer orthopädische sowie neurologischer Krankheitsbilder, die durch eine Standardtherapie keine Verbesserung mehr erzielen.

Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen dafür eine Privatverordnung aus. Das Genehmigungsverfahren mit Ihrer Krankenkasse übernehmen wir gerne für Sie.

Berufsgenossenschaften

... können nach einem Arbeitsunfall über von der Berufsgenossenschaft anerkannte Ärzt:innen eine Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) beantragen.

Eine EAP ist besonders indiziert bei: Bewegungseinschränkungen nach Gelenk-Teilsteifen (Gelenkersatz, Arthrolyse, Narkosemobi, etc.), komplexen Gelenkverletzungen mit verzögerter Mobilisierbarkeit, objektiv nachweisbaren (Vergleichsdatenmessung) Muskelschwächen oder Muskelfunktionsstörungen nach Verletzungen oder Operationen sowie frühzeitig (innerhalb von 4 Wochen) erkennbarem Stillstand eines anfänglichen Funktionsgewinnes unter Standardtherapie.

Komplexe physikalische Entstauungstherapie (KPE)

... zu einem mehrwöchigen stationären Aufenthalt in einer Spezialklinik.

Die Behandlung besteht aus zwei Phasen. Sie beginnt mit der Entstauungstherapie, die an fünf Tagen pro Woche stattfindet und in der Regel zwei bis drei Wochen dauert. Die sich anschließende Erhaltungsphase dient dazu, die erzielten Verbesserungen zu erhalten und im Idealfall noch zu verbessern. Berufsbegleitend ist die Therapie dann möglich, wenn die tägliche Behandlung gewährleistet und die Kompressionsbandagierung während der Arbeit getragen werden kann. Andernfalls kann eine ärztliche Krankschreibung notwendig sein.

Die KPE erfolgt auf der Basis von Einzelverordnungen. Dafür nehmen wir Kontakt mit Ihrem behandelnden Arzt auf.